- EG-Richtlinien
- Rechtsakte der ⇡ EG, ⇡ EAG und bis 2002 der ⇡ EGKS; wesentliches Mittel zur Harmonisierung innerhalb der EU; sie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich. Es wird jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl und Form der Mittel bei der Umsetzung der R. überlassen.- Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist der Art. 249 EGV. Aus diesem Grund ist die Bezeichnung EG-R. korrekt und nicht EU-Richtlinien, obwohl der Geltungsbereich der erlassenen Richtlinien die gesamt EU umfasst.- Die EG-R. werden im Amtsblatt der Europäischen Union (bis 2002: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) veröffentlicht.
Lexikon der Economics. 2013.