EG-Richtlinien

EG-Richtlinien
Rechtsakte der  EG,  EAG und bis 2002 der  EGKS; wesentliches Mittel zur Harmonisierung innerhalb der EU; sie ist für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet ist, verbindlich. Es wird jedoch den innerstaatlichen Stellen die Wahl und Form der Mittel bei der Umsetzung der R. überlassen.
- Rechtsgrundlage für den Erlass von Richtlinien ist der Art. 249 EGV. Aus diesem Grund ist die Bezeichnung EG-R. korrekt und nicht EU-Richtlinien, obwohl der Geltungsbereich der erlassenen Richtlinien die gesamt EU umfasst.
- Die EG-R. werden im Amtsblatt der Europäischen Union (bis 2002: Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften) veröffentlicht.

Lexikon der Economics. 2013.

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